Allgemeine Geschäftsbedingungen von Pawfect Dogcare
1. Allgemeines
(1)
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und sonstigen Leistungen von Frau Julia Sophie Neumann, Pelmkestraße 33, 58089 Hagen, handelnd unter „Pawfect Dogcare“ (nachstehend: „Pawfect Dogcare“), [SC1.1]gegenüber ihren Kunden betreffend die zeitweise Betreuung von Hunden sowie damit verbundene Leistungen. Abweichende Bedingungen der Kunden gelten nicht, es sei denn, Pawfect Dogcare hat ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt. Für eine bessere Lesbarkeit bezeichnet das Wort „Kunde“ sowohl männliche, weibliche und diverse Personengruppen als auch Unternehmen.
(2)
Die Geschäftsbeziehungen zwischen Pawfect Dogcare und den Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als ihnen hierdurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(3)
Im Einzelfall mit dem Kunden getroffene Vereinbarungen, einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen, haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen[S.
(4)
Die Vertragssprache ist Deutsch.
(5)
Gerichtsstand ist Hagen, soweit der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
(6)
Informationspflicht gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (§ 36 VSBG): Pawfect Dogcare ist zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
2. Vertragsinhalte und Vertragsschluss
(1)
Pawfect Dogcare bietet ihren Kunden die zeitweise Betreuung von Hunden an. Art, Umfang und Zeitraum der Betreuung sowie etwaige zusätzliche Leistungen richten sich nach dem zwischen Pawfect Dogcare und dem Kunden geschlossenen Vertrag. Hierzu zählt auch ein entgeltlicher Kennenlerntermin, bei dem der Kunde seinen Hunde Pawfect Dogcare vorstellt.
(2)
Sind nach dem Kennenlerntermin beide Seiten mit der Aufnahme des Hundes in die Betreuung einverstanden und erfüllt der Hund die erforderlichen Voraussetzungen, wird ein kostenpflichtiger Probetag vereinbart. Ein Anspruch des Kunden auf die Durchführung des Probetages oder die anschließende Aufnahme des Hundes in die Betreuung besteht nicht.[
(3)
Die Darstellung der Leistungen und Preise auf der Website von Pawfect Dogcare stellen kein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. Ein Vertrag mit Pawfect Dogcare kommt erst mit der Bestätigung der Buchung durch Pawfect Dogcare zustande. Vor verbindlicher Abgabe seiner Buchung durch Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig buchen[NL4.1]“ kann der Kunde alle Eingaben laufend über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren. Darüber hinaus werden alle Eingaben vor verbindlicher Abgabe der Buchung noch einmal in einem Bestätigungsfenster angezeigt und können auch dort mittels der üblichen Tastatur- und Maus, oder ggf. Touchscreen Funktionen korrigiert werden. Pawfect Dogcare ist berechtigt, das in der Buchung liegende Angebot innerhalb von 2 Werktagen [NL5.1]unter Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Der Eingang und die Annahme der Buchung werden dem Kunden per E-Mail bestätigt.
(4)
Zusammen mit dem Angebot erhält der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie, soweit erforderlich, die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular. Pawfect Dogcare bestätigt dem Kunden den Vertragsschluss in Textform.
3. Preise, Umsatzsteuer und Zahlung
(1)
Es gelten die individuell vereinbarten Preise. Sämtliche gegenüber Verbrauchern angegebenen Preise sind Gesamtpreise und beinhalten, soweit diese anfällt, die gesetzliche Umsatzsteuer.
(2)
Bei einer mehrtägigen Betreuung werden der vereinbarte Anreise- und Abreisetag jeweils vollständig berechnet, sofern im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart wurde.
(3)
Nach Zustandekommen des Vertrages übersendet Pawfect Dogcare dem Kunden eine Rechnung in Textform. Die Rechnung wird frühestens 30 Tage vor Betreuungsbeginn zu zahlen.
(4)
Sofern im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart wurde, ist mit Zugang der Rechnung der Gesamtpreis für die vereinbarte Leistung ist innerhalb von 14 Tagen nach dem Zustandekommen des Vertrages über die vereinbarte Leistung fällig. Der verbleibende Betreuungspreis sowie gegebenenfalls während der Betreuung entstandene weitere Vergütungen sind bei Abholung des Hundes zahlen.
(5)
Zahlungen können in bar oder per Überweisung erfolgen.
(6)
Für erforderliche Fahrten zu einem Tierarzt berechnet Pawfect Dogcare eine Vergütung in Höhe von EUR 20,00 je angefangener Stunde zuzüglich EUR 1,00 je gefahrenem Kilometer. Maßgeblich ist dabei die Entfernung zwischen dem Sitz von Pawfect Dogcare und dem nächstgelegenen Tierarzt. Wünscht der Kunde die Behandlung durch einen weiter entfernt ansässigen Tierarzt, trägt er die hierdurch entstehenden zusätzlichen Fahrtkosten.
(7)
Zusätzliche Leistungen, insbesondere eine mit besonderem Aufwand verbundene Medikamentengabe oder eine erforderliche Einzelbetreuung, werden gesondert berechnet, wenn die zusätzliche Vergütung zuvor mit dem Kunden vereinbart wurde[S.
(8)
Kommt der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, kann Pawfect Dogcare ihre gesetzlichen Ansprüche geltend machen.
4. Stornierung und Beendigung des Vertrages
(1)
Der Kunde kann einen vereinbarten Betreuungstermin oder Betreuungszeitraum in Textform stornieren.
(2)
Bei der Stornierung eines mehrtägigen Betreuungszeitraumes werden folgende Anteile des vereinbarten Betreuungspreises berechnet:
(a.)
bei einer Stornierung mindestens 30 Kalendertage vor Beginn der Betreuung: keine Vergütung;
(b.)
bei einer Stornierung weniger als 30 Kalendertage, aber mehr als 72 Stunden vor Beginn der Betreuung: 50 % des vereinbarten Betreuungspreises;
(c.)
c.bei einer Stornierung innerhalb von 72 Stunden [NL9.1]vor Beginn der Betreuung oder bei Nichtinanspruchnahme ohne vorherige Stornierung: 100 % des vereinbarten Betreuungspreises.
(3)
Dies gilt auch dann, wenn die Stornierung darauf beruht, dass der Hund oder die Hündin erkrankt, verstorben oder die zu betreuende Hündin läufig ist.
(4)
Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Pawfect Dogcare durch die Stornierung kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Ersparte Aufwendungen und Einnahmen aus einer anderweitigen Vergabe des Betreuungsplatzes werden angerechnet.
(5)
Pawfect Dogcare kann vor Beginn der Betreuung vom Vertrag zurücktreten oder den Vertrag nach Beginn der Betreuung aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde unrichtige oder unvollständige Angaben über den Hund gemacht hat, eine ansteckende Krankheit oder ein Parasitenbefall besteht, erforderliche Nachweise nicht vorgelegt werden, der Hund Menschen oder andere Tiere gefährdet oder Pawfect Dogcare die Fortsetzung der Betreuung aus sonstigen vom Kunden oder dem Hund ausgehenden Gründen nicht zugemutet werden kann.
(6)
Wird der Vertrag während der Betreuung aus wichtigem Grund beendet, insbesondere weil die Hündin läufig wird, hat der Kunde den Hund nach Aufforderung unverzüglich abzuholen oder durch eine von ihm benannte Person abholen zu lassen. Der Kunde trägt die hierdurch entstehenden erforderlichen zusätzlichen Aufwendungen, soweit der Grund für die Vertragsbeendigung aus seinem Verantwortungsbereich stammt. In diesem Fall bleibt der Anspruch auf vollständige Vergütung bestehen und die an Pawfect Dogcare entrichtete Vergütung wird nicht zurückgewährt. Ziff. 4 Abs. (4) dieser Bedingungen gilt entsprechend.
(7)
Wird der Hund nach Ablauf des vereinbarten Betreuungszeitraumes nicht abgeholt, ist für jeden weiteren Betreuungstag der jeweils vereinbarte Tagessatz zu zahlen. Der Kunde trägt außerdem die durch die verspätete Abholung entstehenden erforderlichen Mehraufwendungen. Wird der Hund trotz Aufforderung nicht innerhalb von fünf Kalendertagen abgeholt, kann Pawfect Dogcare nach vorheriger Benachrichtigung des Kunden und der benannten Notfallperson eine geeignete anderweitige Unterbringung des Hundes, insbesondere in einer Tierpension oder einem Tierheim, auf Kosten des Kunden veranlassen. Eine Übertragung des Eigentums an dem Hund ist hiermit nicht verbunden.[
(8)
Wenn der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen und im Wege des Fernabsatzes geschlossen wurde und der Kunde Verbraucher ist, bleibt ein dem Kunden zustehendes gesetzliches Widerrufsrecht von den vorstehenden Absätzen unberührt. Insbesondere kommt bei wirksamer Ausübung des Widerrufsrecht Ziffer. 4 Abs. 2 b. und c. nicht zur Anwendung.
5.Voraussetzungen und Durchführung der Betreuung
(1)
Pawfect Dogcare betreut grundsätzlich Hunde ab einem Alter von 18 Wochen und unabhängig von ihrer Rasse. Voraussetzung für die Aufnahme in die Betreuung ist, dass der Hund den vereinbarten Probetag erfolgreich absolviert hat, die gesetzlichen und vertraglich vereinbarten Anforderungen erfüllt und nach Einschätzung von Pawfect Dogcare für die vorgesehene Form der Betreuung geeignet ist. Gesetzliche Beschränkungen für bestimmte Hunde bleiben unberührt.
(2)
Die Betreuung erfolgt in den von Pawfect Dogcare genutzten Wohnräumen und dem dazugehörigen Garten. Der Hund wird entsprechend seinen individuellen Bedürfnissen in den Alltag integriert und erhält einen geeigneten Rückzugsort. Eine ununterbrochene persönliche Beaufsichtigung ist nicht geschuldet. Muss Pawfect Dogcare die Räumlichkeiten vorübergehend verlassen, werden die betreuten Hunde erforderlichenfalls räumlich voneinander getrennt; Pawfect Dogcare kann zur Überwachung des Hundes eine Kamera einsetzen.
(3)
Die Betreuung kann gemeinsam mit den eigenen Hunden von Pawfect Dogcare und weiteren Betreuungshunden erfolgen. Pawfect Dogcare entscheidet unter Berücksichtigung der Verträglichkeit und der individuellen Bedürfnisse der Hunde, ob und in welchem Umfang eine gemeinsame Betreuung erfolgt. Soweit dies zum Schutz eines Hundes oder anderer Tiere erforderlich ist, kann Pawfect Dogcare die Hunde räumlich voneinander trennen.
(4)
Art, Dauer und Umfang der Spaziergänge, Beschäftigung und Auslastung werden von Pawfect Dogcare unter Berücksichtigung des Alters, des Gesundheitszustandes, des Verhaltens und der individuellen Bedürfnisse des Hundes festgelegt. Während der Betreuung können auch erzieherische Übungen und Trainingselemente durchgeführt werden. Ein bestimmter Trainings- oder Lernerfolg wird nicht geschuldet.
(5)
Der Hund kann während der Betreuung in einem hierfür geeigneten Fahrzeug transportiert werden. Soweit dies mit dem Kunden gesondert vereinbart wurde, Pawfect Dogcare den Freilauf nach ihrer fachlichen Einschätzung für vertretbar hält und keine gesetzlichen Anleinpflichten entgegenstehen[SC11.1], kann der Hund in geeigneten Bereichen auch ohne Leine geführt werden.
(6)
Besteht bei einem Hund eine erhöhte Gefahr des Weglaufens oder kann er nicht sicher in einer Gruppe geführt werden, kann Pawfect Dogcare geeignete Sicherungsmaßnahmen einsetzen, insbesondere eine Schleppleine oder einen GPS-Tracker verwenden, oder den Hund von Gruppenspaziergängen ausschließen. Eine hierdurch erforderliche Einzelbetreuung wird nur gesondert berechnet, wenn die zusätzliche Vergütung zuvor mit dem Kunden vereinbart wurde.
(7)
Pawfect Dogcare übernimmt die Verabreichung von Medikamenten nur, wenn Art, Dosierung und Zeitpunkt der Verabreichung vor Beginn der Betreuung mitgeteilt wurden und der Kunde die erforderlichen Medikamente in ausreichender Menge zur Verfügung stellt. Pawfect Dogcare kann die Medikamentengabe ablehnen, wenn diese besondere medizinische Kenntnisse erfordert oder im Rahmen der vereinbarten Betreuung nicht zuverlässig durchgeführt werden kann.[
(8)
Hält Pawfect Dogcare während der Betreuung eine tierärztliche Untersuchung oder Behandlung für erforderlich, wird sie zunächst versuchen, den Kunden oder die benannte Notfallperson zu erreichen. Ist eine rechtzeitige Rücksprache nicht möglich oder liegt ein dringender Notfall vor, ist Pawfect Dogcare berechtigt, den Hund im Auftrag des Kunden einem Tierarzt vorzustellen und die medizinisch erforderlichen Maßnahmen veranlassen zu lassen. Die hierdurch entstehenden tierärztlichen Aufwendungen trägt der Kunde, soweit Pawfect Dogcare den Behandlungsbedarf nicht zu vertreten hat.
6. Pflichten des Kunden
(1)
Der Kunde versichert, dass er Halter oder Eigentümer des zu betreuenden Hundes oder von dessen Halter bzw. Eigentümer zum Abschluss des Betreuungsvertrages und zur Abgabe der erforderlichen Erklärungen bevollmächtigt ist.
(2)
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Fragen von Pawfect Dogcare zu dem Hund vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Er hat Pawfect Dogcare insbesondere über bekannte Verhaltensauffälligkeiten, Aggressivität, Beißvorfälle, Ängste, Jagd- oder Fluchtverhalten, Unverträglichkeiten sowie sonstige Umstände zu informieren, die für die sichere Betreuung des Hundes von Bedeutung sein können. Treten nach Vertragsschluss Veränderungen ein, sind diese Pawfect Dogcare unverzüglich mitzuteilen.
(3)
Der Kunde hat Pawfect Dogcare vor Beginn der Betreuung über Erkrankungen, Verletzungen, Allergien, Parasitenbefall und sonstige gesundheitliche Einschränkungen des Hundes sowie bereits über einen entsprechenden Verdacht zu informieren. Der Kunde hat den Hund vor Beginn der Betreuung auf erkennbare Anzeichen einer ansteckenden Erkrankung oder eines Parasitenbefalls zu überprüfen.
(4)
Wird eine Hündin bei oder während des vorgesehenen Betreuungszeitraums läufig, hat der Kunde den Betreuungsvertrag zu stornieren. Ist während des vereinbarten Betreuungszeitraumes mit dem Eintritt der Läufigkeit zu rechnen, hat der Kunde Pawfect Dogcare hierüber vor Beginn der Betreuung zu informieren. Tritt die Läufigkeit während der Betreuung unerwartet ein, kann Pawfect Dogcare die Hündin von anderen Hunden trennen oder die vorzeitige Abholung verlangen.[
(5)
Der Kunde hat vor Beginn der Betreuung eine bestehende und ausreichende Tierhalterhaftpflichtversicherung nachzuweisen. Außerdem hat er durch Vorlage des Impfpasses oder Heimtierausweises nachzuweisen, dass der Hund über einen gültigen Impfschutz gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Tollwut verfügt. Für Hunde, für deren Haltung oder Führung besondere gesetzliche Anforderungen gelten, sind Pawfect Dogcare die erforderlichen Erlaubnisse, Befreiungen und Nachweise vorzulegen.
(6)
Der Kunde stellt für die Dauer der Betreuung das gewohnte Futter, erforderliche Medikamente sowie ein sicheres Halsband oder Geschirr, eine geeignete Leine und gegebenenfalls Maulkorb, Hundemarke und weitere individuell benötigte Gegenstände in ausreichender Menge und gebrauchsfähigem Zustand zur Verfügung. Medikamente müssen eindeutig gekennzeichnet und mit einer verständlichen Anweisung zu Dosierung und Verabreichung übergeben werden.
(7)
Der Kunde muss während der Betreuung für Pawfect Dogcare erreichbar sein und eine volljährige Notfallperson benennen, die erforderlichenfalls Entscheidungen treffen und den Hund abholen kann. Der Kunde hat den Hund zu dem vereinbarten Zeitpunkt abzuholen oder durch eine hierzu berechtigte Person abholen zu lassen.
(8)
Verursacht der Hund Personen-, Tier- oder Sachschäden, haftet der Kunde hierfür nach den gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt insbesondere für Schäden an den Räumlichkeiten, Fahrzeugen oder Gegenständen von Pawfect Dogcare sowie an anderen betreuten Hunden und deren Zubehör[S.
(9)
Verletzt der Kunde schuldhaft seine Informationspflichten über eine ansteckende Erkrankung oder einen Parasitenbefall, hat er Pawfect Dogcare die hierdurch verursachten Schäden und erforderlichen Aufwendungen nach den gesetzlichen Vorschriften zu ersetzen[SC16.1]. Hierzu können insbesondere notwendige tierärztliche Untersuchungs- und Behandlungskosten, Reinigungs- und Desinfektionskosten sowie nachweisbar entgangene Einnahmen gehören.
7. Haftung
(1)
Pawfect Dogcare haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Pawfect Dogcare, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht.
(2)
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Pawfect Dogcare nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer Pflichten haftet Pawfect Dogcare nicht.
(3)
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie sowie in sonstigen Fällen gesetzlich zwingender Haftung.
(4)
Dem Kunden ist bekannt, dass die Betreuung in einer Hundegruppe, der unmittelbare Kontakt zwischen den Hunden, gemeinsame Spaziergänge sowie ein vereinbarter Freilauf mit den typischen, auch bei ordnungsgemäßer Betreuung nicht vollständig auszuschließenden Risiken tierischen Verhaltens verbunden sind. Die bloße Verwirklichung eines solchen Risikos begründet keine Haftung von Pawfect Dogcare, soweit kein von Pawfect Dogcare zu vertretender Pflichtverstoß vorliegt.
(5)
Für den Verlust oder die Beschädigung der vom Kunden mitgebrachten Gegenstände, insbesondere von Halsbändern, Geschirren, Leinen, Decken und Spielzeug, gelten die vorstehenden Haftungsregelungen entsprechend.
(6)
Soweit die Haftung von Pawfect Dogcare ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung ihrer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
8. Bild-, Video- und Tonaufnahmen
(1)
Pawfect Dogcare ist berechtigt, während der Betreuung Bild- und Videoaufnahmen des betreuten Hundes anzufertigen und diese zu Werbe- oder Schulungszwecken, insbesondere auf der Website, in sozialen Netzwerken oder in Printmedien zu veröffentlichen. Die Aufnahmen können dem Kunden insbesondere über den von ihm gewählten Kommunikationsweg übermittelt werden. Soweit auf den Bild- oder Videoaufnahmen der Kunde oder sonstige Personen erkennbar abgebildet sind, werden solche Aufnahmen zu Werbe- oder Schulungszwecken nur auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung der jeweils betroffenen Person verwendet oder veröffentlicht. Die Erteilung oder Verweigerung einer Einwilligung des Kunden hat keinen Einfluss auf den Abschluss oder die Durchführung des Betreuungsvertrages.
(2)
Zur Überwachung der betreuten Hunde und zur Gewährleistung ihrer Sicherheit darf Pawfect Dogcare in den Betreuungsräumen Kameras einsetzen. Die Verarbeitung hierbei erhobener personenbezogener Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung von Pawfect Dogcare.
(3)
Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verwendung der Aufnahmen bleibt hiervon unberührt.
(4)
Sind der Kunde oder andere Personen auf den Aufnahmen erkennbar oder hörbar, setzt ihre Veröffentlichung oder sonstige Verwendung ebenfalls eine entsprechende Einwilligung der betroffenen Person voraus.
9. Datenschutz
Pawfect Dogcare verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe ihrer Datenschutzerklärung und der gesetzlichen Bestimmungen.